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Der eine Partner – der Franchise-Geber – liefert den Namen, die Marke und die Kontrolle. Er übernimmt die Planung sowie Durchführung und auch die Qualitätssicherung eines bewährten Betriebssystems bzw. Franchise Angebots. Er stellt also ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das vom anderen Partner – dem Franchise-Nehmer – an einem bestimmten Standort genutzt und umgesetzt wird. Der Franchise-Nehmer ist rechtlich selbständiger Unternehmer und zahlt Gebühren für die Nutzung der Marke und des einheitlichen Vertriebssystems. Die Franchise Gebühren können eine einmalige Leistung oder als laufende Zahlung entrichtet werden.
Franchise Unternehmen bieten Vor- und Nachteile
Durch die besondere Konstellation der Partner im Rahmen eines Franchiseunternehmens ergeben sich sowohl Vor- als auch Nachteile für den Franchise-Geber und den Franchise-Nehmer. Für den Franchise-Geber ergeben sich die Vorteile aus der Bereitschaft des Franchise-Nehmers als rechtlich selbständiger Unternehmer zu handeln. Bei der Übernahme eines Betriebes durch den Franchise-Nehmer kann sofort auf einen bereits vorhandenen Kundenstamm und ein laufendes Geschäft zurückgegriffen werden. So entfällt für das Franchise Unternehmen der erhebliche Aufwand eines Filialsystems und er kann ein speziell auf sein Unternehmen bzw. seine Produkte zugeschnittenes Vertriebskonzept aufbauen. So hat er im Franchising Deutschland einen mittelfristig kapitalschonenden Zugang zum Markt bzw. zu einem bestimmten Marktsegment. Hieraus ergibt sich eine größere Effizienz am Markt und damit die Möglichkeit schneller zu expandieren. Im Gegensatz zu einem Filialsystem hat das Franchiseunternehmen den Nachteil, dass dem Franchise-Geber die Nähe zum Markt, zu seinen Kunden und auch zu seinem Partner fehlt. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Vertriebskonzept oder das Image durch Fehlverhalten des Partners verwässert oder Schaden nimmt. Um dieser Gefahr zu entgehen bedarf es eines strengeren Qualitätsmanagements, was stärkere Kontrollen und hierdurch entstehende höhere Kosten für das Franchisesystem bedeutet.
Franchiseunternehmen - Vorteile für den Franchisenehmer
Für den Franchise-Nehmer ergeben sich die Vorteile einer Partnerschaft durch das erprobte Geschäftskonzept des Franchise-Gebers. Da er auf eine am Markt bereits eingeführte und bekannte Marke, die in der Praxis erprobten effizienten Arbeitsabläufe und auf flächendeckende Werbung und Marketing zurückgreifen kann, vermindert sich sein unternehmerisches Risiko durch das Franchising und sein Eintritt in den Markt wird beschleunigt. Diese Tatsache kann auch seine Kreditwürdigkeit bei der Bank erheblich verbessern. Der Franchise-Nehmer trägt, da er selbständig unternehmerisch handelt auch das volle unternehmerische Risiko. Durch die starke Kontrolle ist der Weg in die Selbständigkeit sehr genau und restriktiv festgelegt und kaum beeinflussbar. Hinzu kommt, dass das eigene Image durch vorbestimmte Aktionen des Franchise-Gebers oder der anderen Franchise-Nehmer auch negativ beeinflusst werden kann.
Der Franchisenehmer erhält vom Franchisegeber als seinem Vertragspartner das vertraglich konzessionierte Recht, das Geschäftskonzept inklusive der damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Im Gegenzug ist dafür eine Franchising-Gebühr zu entrichten, und die gegenseitigen Rechte sowie Pflichten werden detailliert im Franchise-Vertrag geregelt. In der Regel wird das Produkt erstmalig angeboten und vertrieben, vielfach ohne Standortanalyse oder einschlägige Erfahrungen. Die hat der Franchisegeber und verkauft sie quasi seinem Vertragspartner. Nicht ganz uneigennützig, denn auch an Umsatz und Gewinn der Waren, die der Franchisenehmer verkauft, ist der Franchisegeber prozentual beteiligt.
Sein Geschäftskonzept hat der Franchisegeber schon erfolgreich erprobt. Er möchte neue Märkte erschließen, Kunden gewinnen und Umsatz generieren. Dafür sucht er Franchisenehmer, die weitere Geschäftsfelder erschließen. Ein Verdrängungsmarkt soll vermieden werden. Daher beinhaltet ein Franchising oft auch einen regionalen oder örtlichen Gebietsschutz, indem beispielsweise innerhalb eines definierten Radius kein weiterer Mitbewerber Franchisenehmer wird. Das wird dem Franchisenehmer im gegebenen Falle vertraglich zugesichert.
Der Franchisegeber hat nicht nur Vertriebserfahrung mit seinem Produkt, sondern er stellt dem Franchisenehmer sein Knowhow sowie Werbe- und PR-Materialien zur Verfügung. Das geht soweit, dass er ihn zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet. Der Franchisenehmer muss sich daran halten. Eigene Ideen wie zum Beispiel ein Abweichen vom Werbekonzept oder das Hinzunehmen ähnlicher bis vergleichbarer Produkte sind ihm untersagt.
Die These des Franchisegebers lautet: Das Franchising-Konzept ist gut und hat sich bewährt. Alle anderen Franchisenehmer sind damit erfolgreich. Wenn sich der neue Franchisenehmer auch daran hält, wird er ebenfalls erfolgreich sein. Der Erfolg stellt sich zwangsläufig ein. Das klingt wie eine Logik des freien Marktes, gilt aber auch nur dann, wenn die Vorgaben des Franchise-Vertrages strikt eingehalten werden.
Wer sich als Existenzgründer selbständig macht, steht zu Beginn vor der Frage, ob er auf brancheninterne Erfahrungen eines Franchising zurückgreifen, oder aber Ideen und Vorstellungen in Handel oder Dienstleistung eigenständig probieren und umsetzen möchte. Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile, und teilweise sind sie auch mit Risiken behaftet, die sich geschäftsentscheidend auswirken.
Franchising ist ein Geschäft, das auf Geben und Nehmen beruht. Wer auf branchenbezogen Bewährtes zurückgreifen und das eigene Unternehmerrisiko minimieren möchte, , erkauft sich diese relative Sicherheit durch eine einmalige Franchise-Gebühr sowie eine anteilige Umsatzabführung. Der Unternehmer muss im Grunde genommen von vornherein mit einem deutlich geringeren Gewinn kalkulieren. Das belastet seine Liquidität und seinen unternehmerischen Freiraum. Umgekehrt hat er zwar eine Zusicherung, aber keine Garantie des Franchisegebers, dass sich diese Kosten mittel- oder langfristig positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Denn niemand kann nachweisen, ob oder dass die Unternehmensentwicklung nicht auch ohne das Franchising genauso erfolgreich verlaufen wäre.
Je nachdem, wie die Unternehmensentwicklung verläuft, kann sich im Laufe einiger Jahre zeigen, dass ein Franchising eher geschäftshemmend denn hilfreich ist. Die Bindung an den Franchising-Vertrag ist oft restriktiv. Der Franchisegeber dominiert das Unternehmen, nicht der Unternehmer selbst. Er kann seinem Unternehmen nicht seinen eigenen Stempel aufdrücken, und im ungünstigsten Falle wird seine gute Geschäftsidee durch das Franchising blockiert. Das Geschäft wird immer in erster Linie mit dem Namen des Franchisegebers in Verbindung gebracht. Oft ist der Inhaber namentlich gar nicht bekannt. Der Jungunternehmer muss wissen, dass er sich die vorhandenen Vorteile eines Franchisings dauerhaft teuer erkauft.
Das Prinzip des Franchising, also der Übernahme eines Geschäftskonzeptes gegen Gebühr, wurde in einer mit heutigen Systemen vergleichbaren Form in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den USA erstmals praktiziert. Gern werden Singer-Nähmaschinen als die ersten per Franchising vertriebenen Produkte zitiert. Das Wort selbst stammt aus dem Französischen und bedeutet "Wahlrecht" oder "Konzession". Bereits im 17./18. Jahrhundert vergaben englische und französische Fürsten und Könige an Kaufleute das Recht (die Konzession), bestimmte Produkte herzustellen und zu vertreiben, wofür sie an den Landesherrn eine Gebühr entrichteten. Seit etwa 1850 wurden Absatzsysteme verstärkt mit Konzessionären, Depositären und Gérants betrieben, alles Systeme, bei denen sich Handelspartner und Hersteller bestimmte Risiken teilen.
Im weitläufigen Amerika vertrieben fahrende Händler verschiedene Produkte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, indem sie die Waren einkauften und weiterverkauften. Der Hersteller oder Großhändler verpflichtete sich dabei, ihnen ein bestimmtes Vertriebsgebiet zu überlassen, sie nahmen im Gegenzug bestimmte Mengen regressfrei ab, trugen also von diesem Zeitpunkt an das wirtschaftliche Risiko. Der Hintergrund waren die erweiterten Verkehrswege aufgrund der immer besseren Straßen- und Schienenverkehrsmöglichkeiten, vor allem die Entwicklung des Automobils. Händler fuhren weiter und waren länger unterwegs, das Risiko von Verlusten stieg ebenfalls, das der Hersteller nicht allein tragen wollte. Im 20. Jahrhundert erweiterten sich die Systeme um die Übernahme von Geschäftskonzepten, hier wird die Gründung von McDonalds-Franchise-Systemen seit 1954 (fälschlicherweise) gern zitiert, die Firma wurde aber in Wahrheit 1940 gegründet. Allerdings war der Fast-Food-Bereich einer von vielen Geschäftsbereichen, in denen sich das Modell erfolgreich etablierte.
In Europa entwickelten sich die Systeme verstärkt nach dem Zweiten Weltkrieg, in Deutschland etwa seit 1960. Der deutsche Fachverband wurde 1978 gegründet. Einer der deutschen Initiatoren war der Jurist Dr. Walther Skaupy, der maßgeblich an der Entwicklung deutscher und europäischer Rechtsgrundlagen mitwirkte. Inzwischen sind Franchise-Systeme ein fester Bestandteil des Wirtschaftsgeschehens.










